Zwei Landessynoden beschließen mehr Jugendbeteiligung
HANNOVER, Deutschland/GENF (LWI) – Zwei deutsche Mitgliedskirchen des Lutherischen Weltbunds (LWB) – die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern und die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens – haben während ihrer jeweiligen Synodentagung im November Beschlüsse zur verbesserten Jugendbeteiligung gefasst.
Seit der Siebten Vollversammlung des LWB 1984 in Budapest (Ungarn) sind die Mitgliedskirchen aufgerufen, die Beteiligung Jugendlicher und junger Erwachsener unter 30 Jahren an ihren Entscheidungsprozessen mit einer Quote von 20 Prozent zu ermöglichen. Zuletzt hieß es auch in einer entsprechenden Resolution der Zwölften Vollversammlung des Lutherischen Weltbundes (LWB), die im Mai dieses Jahres in Windhuk (Namibia) stattfand: „Die Vollversammlung ruft die Mitgliedskirchen auf, die Umsetzung der 20 Prozent Jugendpartizipation auf allen kirchlichen Ebenen voranzutreiben, um die Einbeziehung der Jugend in die Entscheidungsfindung, Planung, Entwicklung von Strategien und ihr Recht zu wählen sicherzustellen.“
Bettina Westfeld, nichtordinierte Vizepräsidentin der sächsischen Landessynode und LWB-Ratsmitglied, begrüßt dies: „Durch die wertvollen Anregungen und Impulse, die die Jugenddelegierten auf der Zwölften Vollversammlung in die Beratungen eingebracht haben, fühle ich mich besonders angespornt, das Thema Jugendbeteiligung auch in den deutschen Landeskirchen zu thematisieren.“ Die besondere Perspektive von Menschen unter 30 Jahren müsse gehört werden, ist sie überzeugt. „Vor allem ist deren frühe Einbindung in die kirchlichen Gremien ein wichtiger Garant für eine lebendige Kirche auch in Zukunft.“ Sie selbst sei als 26jährige in die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens gewählt worden und noch heute dankbar für den Zuspruch ihres Gemeindepfarrers, zu kandidieren. „Wir müssen alle Ermutiger für junge Menschen werden, sich in den Gremien einzubringen“, so Westfeld.
Volles Stimmrecht für Jugendsynodale in Bayern
„Bei der nächsten Synodentagung werden sie ‚Jugendsynodale‘ heißen“, erklärt Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm von der Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern in einem Facebook-Post. „Denn: heute hat die Synode eine Gesetzesänderung beschlossen, die den Jugendsynodalen volles Stimmrecht in der Synode gibt! Ich freue mich riesig darüber!“
Bislang gab es in der bayerischen Synode drei Jugenddelegierte mit beratender Stimme. Über eine Änderung der Kirchenverfassung erhalten die zukünftigen drei Jugendsynodalen volles Stimmrecht. Die bayerische Synode setzt sich derzeit aus 108 Synodalen zusammen. Zusätzlich zu zwei gewählten Synodalen unter 30 Jahren, die aktuell Mitglieder der Synode sind, kommen somit auf der nächsten Tagung die drei Jugendsynodalen hinzu.
Darüber hinaus soll die Beteiligung junger Menschen an der kirchlichen Arbeit künftig stärker gefördert werden. Die Landessynode hat die Jugendlichen dazu aufgerufen, sich stärker als bisher in die kirchlichen Entscheidungsgremien einzubringen.
Sachsen: Feste Plätze für Jugendvertretungen in Kirchenvorständen und Bezirkssynoden
Die Synodalen der Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens brachten zwei Beschlüsse auf den Weg. So soll bis zur Frühjahrstagung 2018 eine Gesetzesvorlage erarbeitet werden, die einen festen Berufungsplatz für Jugendvertretungen in den Kirchenvorständen und zwei in Bezirkssynoden vorsieht.
Bisher war für diese Gremien eine Berufung möglich, allerdings unter der Überschrift „Berücksichtigung der Vielfalt des kirchlichen Lebens.“ Damit war es für junge Menschen unter 30 eher schwierig, einen Platz im Kirchenvorstand oder der Kirchenbezirkssynode zu bekommen.
Auf der Ebene der Landessynode hat die Kirchenleitung die Vorsitzende der Landesjugendkammer als ordentliches Mitglied berufen. Außerdem sind dort derzeit zwei weitere gewählte Mitglieder unter 30 Jahren im Plenum vertreten. Die Landessynode besteht aus 80 Mitgliedern.
Eine weitere Gesetzesvorlage wurde in Auftrag gegeben, die das passive Wahlalter für die Mitarbeit in Gremien der Landeskirche auf 16 Jahre herab- und 69 Jahre heraufsetzt. Dies ermöglicht es jungen Menschen ab 16 Jahren, sich für Plätze in kirchliche Gremien zur Wahl zu stellen. Bisher war dies erst ab 18 Jahren möglich.
Die Jugendreferentin des LWB, Caroline Bader, begrüßt die Entscheidungen: “Diese wichtigen Schritte hin zu mehr Jugendpartizipation weisen in eine hoffnungsvolle Richtung, um Kirche in der Gegenwart und in der Zukunft zu gestalten. Junge Menschen sind vollwertige Kirchenmitglieder und übernehmen Verantwortung für ihre Kirche, wenn sie den notwendigen Raum dafür bekommen. Jede Generation sollte aktiv an Entscheidungsprozessen beteiligt sein. Die beiden LWB-Mitgliedskirchen sind wichtige Schritte in diese Richtung gegangen.”