Förderung von Menschenwürde, Gerechtigkeit und Frieden
Unsere Advocacy-Arbeit für Menschenrechte bedeutet auch immer, dass wir Regierungen zur Rechenschaft ziehen, wenn sie ihre Verpflichtungen besonders im Kontext internationaler UN-Rahmenabkommen nicht erfüllen.
Auf Grundlage der Bedarfssituationen und der Erfahrungen in den Gemeinschaften, denen wir dienen, handeln wir auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene in Anwendung internationaler Menschenrechtsmechanismen, zu denen wir einen eigenen Beitrag leisten.
Die wichtigsten Bereiche der Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen
- Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen ¶
- Universelle Periodische Überprüfung ¶
- Sonderverfahren ¶
- Policy Briefs zu Menschenrechten ¶
Der UN-Menschenrechtsrat ist die Organisation der Vereinten Nationen, die für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte weltweit zuständig ist. Dem Rat gehören 47 UN-Mitgliedstaaten an. Er trifft sich zu drei Sitzungen im Jahr, um sich mit Menschenrechtsfragen zu befassen und die Situation in Ländern zu erörtern, in denen die Menschenrechtssituation besonderer Aufmerksamkeit bedarf.
Zivilgesellschaftliche Organisationen mit Konsultativstatus beim ECOSOC (Wirtschafts- und Sozialrat) wie der LWB können an Diskussionen teilnehmen, mündliche Erklärungen abgeben oder schriftliche Erklärungen einreichen, um während der Sitzungen des Rates Menschenrechtsthemen zur Diskussion zu stellen. Darüber hinaus bietet der Rat ebenfalls den beim ECOSOC akkreditierten zivilgesellschaftlichen Organisationen die Möglichkeiten, während seiner Tagungen Nebenveranstaltungen einzuberufen. Hier werden die Hauptthemen der Sitzungen des Rates in Diskussionen weiter vertieft, so dass die Standpunkte und Anliegen der Nichtregierungsorganisationen bei der Entscheidungsfindung des Rates besser berücksichtigt werden können.
Der LWB sieht seine eigentliche Aufgabe darin, mit mündlichen und schriftlichen Erklärungen sowie während der Nebenveranstaltungen und durch Lobbyarbeit in diplomatischen Kreisen in Genf die Stimme der unmittelbar betroffenen Menschen an der Basis zu Gehör zu bringen. Darüber hinaus arbeiten wir eng mit unseren ökumenischen Partnern und anderen Organisationen der Zivilgesellschaft in Genf zusammen und sorgen dafür, dass der Rat seinem Mandat der Förderung der umfassenden Durchsetzung der Menschenrechtsverpflichtungen der einzelnen Staaten nachkommt.
Die Universelle Periodische Überprüfung (UPR)gehört zu den Mechanismen des UN-Menschenrechtsrates, um die Menschenrechtssituation in jedem der 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zu verbessern. Im Rahmen dieses Mechanismus überprüfen die UN alle vier bis fünf Jahre die Menschenrechtslage in jedem ihrer Mitgliedstaaten. Das Ergebnis dieser Überprüfung beruht auf drei unterschiedlichen Berichten: Länderberichten (die von den betreffenden Staaten selbst verfasst werden), UN-Berichten (zusammengestellt vom Büro des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte) und Berichten weiterer Stakeholder (vorgelegt von der Zivilgesellschaft und nationalen Menschenrechtsorganisationen).
Seit Einrichtung dieser Mechanismen haben der LWB, seine Länderprogramme, seine Mitgliedskirchen und die Partnerorganisationen lokale Stimmen bei den Vereinten Nationen zu Gehör gebracht und Überprüfungen zugunsten lokaler Gemeinschaften beeinflusst. Zu diesem Zweck bilden wir nationale zivilgesellschaftliche Organisationen aus und unterstützen den Aufbau von Bündnissen nationaler NGOs im Vorfeld der Überprüfungen. Wir unterstützen ebenfalls die Lobbyarbeit in Genf während der laufenden UPR und unterstützen nationale Organisationen der Zivilgesellschaft bei der Umsetzung der in der Überprüfung vorgelegten Empfehlungen.
Bei den Sonderverfahren des Menschenrechtsrates handelt es sich um besondere Mechanismen, die unabhängige Menschenrechtsexperten und -expertinnen mit einem Mandat ausstatten, um die Einhaltung von Menschenrechten zu überwachen, darüber zu berichten und um sich für ihren Schutz einzusetzen. Sie führen Missionen vor Ort sowie thematische Studien durch und machen die Öffentlichkeit auf besondere Menschenrechtsthemen aufmerksam. Im Rahmen ihrer Advocacy-Arbeit legen sie Staaten und anderen Stakeholdern Analysen, Einschätzungen und Empfehlungen vor und informieren sie über vermutete Menschenrechtsverletzungen und Missstände. Zum System der Sonderverfahren gehören thematische Mandatstragende wie zum Beispiel der Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung oder länderspezifische Mandatstragende wie der Sonderberichterstatter für die Menschenrechtslage in der Zentralafrikanischen Republik.
Als zivilgesellschaftliche Organisation spielt der LWB innerhalb des Systems der Sonderverfahren eine entscheidende Rolle. In den meisten Fällen liefern sie die wichtigsten Informationen für Berichte über vermutete Menschenrechtsverletzungen. Wir beteiligen uns an der Vorbereitung von Ländermissionen, legen Daten zur Erstellung thematischer Berichte vor und führen Seminare und Konferenzen durch, um die im Rahmen der Sonderverfahren geleistete Arbeit publik zu machen. Darüber hinaus arbeitet der LWB eng in allen seinen prioritären globalen Advocacy-Feldern mit den Sonderverfahren-Mechanismen zusammen.
Die LWB-Policy Briefs zu Menschenrechten sind kurze und informative Analysen bestimmter thematischer oder länderspezifischer Menschenrechtsthemen, mit denen wir uns global oder lokal über unsere Mitgliedskirchen oder die Länderprogramme des Weltdienstes befassen. Dabei geht es uns darum, Menschenrechtsthemen aus unserer Arbeit zu dokumentieren und uns für alternative Maßnahmen oder politische Empfehlungen einzusetzen. Diese Briefs können objektive politische Diskussionen sein, mit denen auf die Bedeutung spezifischer Probleme hingewiesen wird und die zum Ergreifen von Maßnahmen auffordern, ohne deshalb zwingend einen bestimmten Standpunkt einzunehmen. Es kann sich ebenfalls um Advocacy-Briefs handeln, die sich für eine bestimmte Maßnahme oder die Annahme einer spezifischen Alternative einsetzen.
Meilensteine unserer Advocacy-Arbeit
- 1947 – Die erste Resolution der Ersten LWB-Vollversammlung in Lund, Schweden betrifft Geflüchtete
- 1952 – Der LWB erhält offiziellen Konsultativstatus bei den Vereinten Nationen
- 1977 – Der LWB erklärt, dass die Apartheid aus Glaubensgründen abzulehnen ist
- 1984 – Die Siebte LWB-Vollversammlung in Budapest, Ungarn ist die erste globale christliche Versammlung hinter dem Eisernen Vorhang
- 1990 – Der LWB spielt eine wichtige Rolle beim Übergang des Landes in die Unabhängigkeit
- 1996 – Der LWB unterstützt die Aufnahme von Verhandlungen, die zur Beendigung des Bürgerkriegs in Guatemala führen
- 1997 – Der LWB beteiligt sich an der internationalen Kampagne für das Verbot von Landminen
- 2012 – Eine ausschließlich aus jungen Erwachsenen bestehende LWB-Delegation setzt sich auf der UN-Klimakonferenz COP18 in Doha, Katar für Klimaschutz ein
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