UN-Menschenrechtsrat: Situation der Menschenrechte in Namibia und Sierra Leone

15 Okt. 2021
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Plenarsaal des Menschenrechtsrates im Palais des Nations, wo die Sitzungen normalerweise stattfinden. Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurden die Erklärungen für die 48. Sitzung online eingereicht. Foto: LWB/C. Kästner

Plenarsaal des Menschenrechtsrates im Palais des Nations, wo die Sitzungen normalerweise stattfinden. Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurden die Erklärungen für die 48. Sitzung online eingereicht. Foto: LWB/C. Kästner

Der LWB und seine Mitgliedskirchen in Namibia und Sierra Leone nehmen Regierungen über den UPR-Mechanismus in die Pflicht

GENF, Schweiz (LWI) – In Erklärungen an die 48. ordentliche Sitzung des UN-Menschenrechtsrates haben der Lutherische Weltbund (LWB) und zwei seiner Mitgliedskirchen die Regierungen von Sierra Leone und Namibia aufgefordert, weiter an der Verbesserung der Menschenrechtssituation in ihren Ländern zu arbeiten. 

Es war das erste Mal, dass sich die beiden Kirchen an der Advocacy-Arbeit für Menschenrechte im Rahmen des Universellen Periodischen Überprüfungsmechanismus (UPR) beteiligt haben, um die Bürgerrechte sowie die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte der Menschen in ihren Ländern zu fördern.  Der Prozess hat sich die besondere Fähigkeit und Reichweite der Kirche zunutze gemacht, auf allen Ebenen der Gesellschaft Präsenz zu zeigen. Die meisten der von den Kirchen ausgesprochenen Empfehlungen wurden in den Ergebnisberichten der UPR-Sondergruppe für beide Länder positiv gewürdigt. Der Menschenrechtsrat hat diese Empfehlungen daher in der Folge für beide Regierungen mit der Maßgabe angenommen, sie bis zur nächsten Überprüfung in vier Jahren umzusetzen. 

Die Umsetzung der Empfehlungen wird jedoch die kontinuierliche enge Zusammenarbeit der Regierungen mit allen Interessenvertretern erfordern. Diese enge Kooperation aller nationalen und lokalen Stakeholder zur Durchsetzung der akzeptierten Empfehlungen soll zu greifbaren Ergebnissen und zu einer Zusammenarbeit auch zwischen dem Staat und aus dem Glauben handelnden Akteuren sowie zu einem erweiterten Engagement der Gemeinschaft führen.

Beide Mitgliedskirchen haben die internationale Gemeinschaft ebenfalls dazu aufgerufen, die erforderlichen Ressourcen bereitzustellen, um die Umsetzung der angenommenen Empfehlungen sicherzustellen.

Uhuru Dempers, Leiter des Sozialreferats der Evangelisch-Lutherischen Kirche in der Republik Namibia (ELKRN), stellte fest, dass „es in der Tat eine wertvolle Erfahrung war, als Kirchen und Zivilgesellschaft in Namibia in diesen Prozess eingebunden zu werden. Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise sorgt der Vorschlag über die Mobilisierung von Ressourcen dafür, dass wir diese Dynamik weiter nutzen und unsere Zusammenarbeit mit der Regierung intensivieren.“  

Dempers weiter: „Wir bedanken uns beim LWB für die Einladung und wissen es zu schätzen, dass uns der LWB bei der Teilnahme an diesem Prozess unterstützt hat. Wir freuen uns auf die weitere Hilfe und Zusammenarbeit, wenn es in die nächste wichtige Phase geht. Die ELKRN wäre ohne das aktive Engagement und die Unterstützung der Mitgliedskirchen des Namibischen Kirchenrates und anderer zivilgesellschaftlicher Organisationen kaum zu dieser erfolgreichen Teilnahme an dieser Intervention in der Lage gewesen. Wir bedanken uns deshalb für ihre Unterstützung und ihre aktive Beteiligung.“

Moses Foray, Kontaktperson für das UPR-Engagement bei der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Sierra Leone (ELKSR), bedankte sich für die Unterstützung, die der LWB dem Team in Sierra Leone zur Teilnahme am UPR-Prozess zur Verfügung gestellt hat und die er sehr zu schätzen wisse. „Wir haben während dieses Überprüfungszeitraums einiges an Erfahrungen gewinnen können, und wir stehen dem weiteren Lernprozess offen gegenüber und hoffen, dass sich daraus für unsere Gemeinschaften vor Ort wirkliche und konkrete Fortschritte ergeben.“

„Der UPR zeigt am stärksten Wirkung, wenn alle wichtigen Interessengruppen einschließlich der betroffenen Menschen an der Basis beteiligt werden. Aus dem Glauben handelnde Akteure haben im Vergleich zu anderen Stakeholdern den Vorteil, dass sie den unmittelbaren Austausch mit den Menschen und den Gemeinschaften haben, und dazu zählen auch die ländlichen Regionen, in denen die Regierung oft genug kaum Präsenz zeigt. Die Kirchen sind ebenfalls in der Lage, ihre moralische Integrität und Glaubwürdigkeit bei den Regierungen auf nationaler Ebene zu nutzen“, sagte Emmanuel Gore, LWB-Referent für Advocacyarbeit und Menschenrechte.

 

 

Von LWB/T. Rakoto. Deutsche Übersetzung: Detlef Höffken, Redaktion: LWB/A. Weyermüller

 

LWF/OCS
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Namibia
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