Menschenrechtsrat: Sorge um konfliktbetroffene Bevölkerungsgruppen und Menschen mit Albinismus

11 Apr. 2019
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In Uganda leistet der LWB ebenfalls humanitäre Arbeit und unterstützt dort Menschen, die vor den Konflikten in den Nachbarländern Südsudan und DRK geflohen sind. In der Flüchtlingssiedlung Rwamwanja ist der Kongolese Zubert Masuku inzwischen ein anerkannter Modedesigner, der Jugendlichen außerdem eine kostenlose Ausbildung anbietet. Foto: LWB/S. Gallay

In Uganda leistet der LWB ebenfalls humanitäre Arbeit und unterstützt dort Menschen, die vor den Konflikten in den Nachbarländern Südsudan und DRK geflohen sind. In der Flüchtlingssiedlung Rwamwanja ist der Kongolese Zubert Masuku inzwischen ein anerkannter Modedesigner, der Jugendlichen außerdem eine kostenlose Ausbildung anbietet. Foto: LWB/S. Gallay

Beiträge des LWB auf der 40. Sitzung des Menschenrechtsrates

Genf (LWI) – Die Menschenrechtssituation in Myanmar, der Demokratischen Republik Kongo (DRK) und dem Südsudan sowie die Forderung nach Gerechtigkeit für Menschen mit Albinismus waren wichtige Themen des Lutherischen Weltbundes (LWB), die er in vier Wortbeiträgen und auf einer Nebenveranstaltung der 40. Sitzung des Menschenrechtsrates (MRR) zur Diskussion stellte.

In seinem ersten Wortbeitrag wies der LWB darauf hin, dass trotz gemeinsamer Initiativen, auf das Problem der Menschenrechtsverletzungen gegenüber Menschen mit Albinismus hinzuweisen, Angriffe auf einzelne Personen weitergingen und diesen Opfern die Anrufung der Justiz erschwert werde. Der LWB „beklagt solche Übergriffe und fordert die betroffenen Regierungen nachdrücklich auf, die Schuldigen gerichtlich zu belangen.“

Der LWB hat seine Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit anderen Organisationen bekundet und will gemeinschaftsnahe Advocacy-Gruppen stärken, die Schutzstrukturen für Menschen mit Albinismus fördern. Einige der LWB-Mitgliedskirchen befassen sich im Rahmen ihrer Advocacyarbeit und ihrer diakonischen Tätigkeit vorrangig mit diesem Problem.

Regierung schließt Lager

Wie bereits in den Jahren zuvor war die humanitäre Krise in der Provinz Rakhine in Myanmar eines der Hauptthemen des MRR. Die Regierung wurde aufgefordert, das Recht der Binnenvertriebenen auf die Beteiligung an Entscheidungen zu respektieren, von denen sie betroffen sind. Das gilt auch für die Frage, wohin sie umgesiedelt werden sollen.

Der LWB wies hier besonders auf die ethnischen Gruppen der Rohingya und Kaman hin, die als Vertriebene von den umgebenden Gemeinschaften abgeschottet werden, in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind und nur einen eingeschränkten Zugang zu wichtigen grundlegenden Dienstleistungen haben, da die Regierung die politische Entscheidung zur Schließung von Camps getroffen hat. Die Erklärung forderte eine konstruktive Zusammenarbeit „mit der internationalen Gemeinschaft im Sinne nachhaltiger Lösungen unter Wahrung internationaler Standards.“

Geschlechtsspezifische Gewalt und Menschenrechtsverletzungen gehen Hand in Hand

Die Situation im Südsudan, die der LWEB ebenfalls auf einer Nebenveranstaltung am 12. März thematisierte, gab Anlass sowohl zu Lob als auch Kritik. Zwar wurden die Friedensinitiativen der Regierung durchaus positiv beurteilt, trotzdem sah sich der LWB veranlasst, die Behörden aufzufordern, „Fälle von Vergewaltigung sowie sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt zu untersuchen und gerichtlich zu verfolgen“. Diese gehörten zu den Problemen im Umfeld von Menschenrechtsverletzungen.

In diesem Kontext wurde erneut gefordert, die 2018 geschlossene Friedensvereinbarung umzusetzen und die Einsetzung einer Übergangsjustiz zu beschleunigen, um dafür zu sorgen, dass „die Stimmen der Überlebenden von Menschenrechtsverletzungen und grausamen Verbrechen gehört werden.“

Frauen und Kinder durch Vertreibungen am härtesten betroffen

Der LWB zeigt sich tief besorgt über die „dringenden Probleme“ der von Konflikten heimgesuchten DRK und nennt in diesem Kontext die sich verschärfende humanitäre Lage und die Gesundheitskrise sowie die politischen Spannungen nach den umstrittenen Ergebnissen der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen im Dezember 2018.

Die Erklärung wies darauf hin, dass es aufgrund der gewalttätigen Zusammenstöße zwischen bewaffneten Gruppen weitere Vertreibungen der Zivilbevölkerung und in erster Linie von Frauen, Kindern, älteren und besonders schutzbedürftigen Menschen sowie fortgesetzte sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt gebe. Der LWB forderte deshalb alle Parteien auf, „von Gewalt Abstand zu nehmen und alle Möglichkeiten einer gewaltfreien Konfliktlösung zu nutzen, um Auseinandersetzungen zu entschärfen.“

 

 

LWF/OCS