Wirtschaftlicher Wiederaufbau, Existenzsicherung und strategische Prioritäten im Fokus
GENF, Schweiz (LWI) – Der Lutherische Weltbund (LWB) hat seine Mitgliedskirchen in einem offenen Aufruf dazu aufgefordert, Vorschläge für neue langfristige Projekte ab 2023 sowie für die Phase 4 seines laufenden COVID-19-Soforthilfe-Fonds einzureichen.
Die bewährte Zusammenarbeit des LWB mit seinen Mitgliedskirchen beinhaltet die Unterstützung mehrjähriger Projekte, die von den Kirchen auf den Weg gebracht werden und Lösungen für die dringendsten Probleme in ihren Gemeinden und in den Gemeinschaften insgesamt finden sollen. Darüber hinaus eröffnen die kurzfristigen Projekte des COVID-19-Soforthilfe-Fonds den Kirchen die Möglichkeit, seelsorgerlich für die am stärksten gefährdeten Menschen tätig zu sein und sie mit Nahrungsmitteln und anderen existenzsichernden Leistungen zu versorgen. Der Soforthilfe-Fonds hat vor kurzem seinen Schwerpunkt auf den wirtschaftlichen Wiederaufbau und die Wiederherstellung von Lebensgrundlagen verlagert, um die Auswirkungen der Pandemie zu mindern.
„Angesichts der andauernden Pandemie, des für das Leben und die Existenz der Menschen bedrohlichen Klimawandels und der schlechten Zukunftsaussichten so vieler junger Menschen und auch in vielen anderen schwierigen Situationen halten wir in Solidarität zusammen und werden nicht müde, gute Taten zu vollbringen“, schreibt Eva Christina Nilsson, Direktorin der LWB-Abteilung für Theologie, Mission und Gerechtigkeit in ihrem Projekt-Aufruf an die Kirchen.
Der LWB bietet interessierten Kirchen und kirchennahen Institutionen am 13. und am 15. September zwei Online-Workshops an, um zusätzliche Informationen über die Ausgestaltung von Projekten mit dem Schwerpunkt auf dem Wiederaufbau von Existenzgrundlagen zu präsentieren.
Projektkriterien
Bei den langfristigen Projekten sollte es sich um neue Initiativen mit einer Laufzeit von maximal drei Jahren ab 2023 handeln. Projekte können nur einmal verlängert werden. Projekte des ersten Zyklus (von 2020 bis 2022) können maximal zwei weitere Jahre verlängert werden und enden somit spätestens im Jahre 2024. Die Frist für die Vorlage von langfristigen Projekten läuft am 9. Januar 2022 ab.
Die kurzfristigen Soforthilfe-Projekte sollten dazu beitragen, die langanhaltenden sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Kirchen und auf die Gemeinschaften zu überwinden. Wiederaufbauprojekte und Projekte zur Förderung von Lebensgrundlagen können Kompetenztraining, Startkapital für Kleinbetriebe, Back-to-School-Programme oder das Anlegen von Gemeinschaftsgärten für die Lebensmittelversorgung sein. Die Bereitstellung dringend nachgefragter Versorgungsgüter wird auch weiterhin immer dann erfolgen, wenn es für Kirchen noch zu früh ist, Wiederaufbau- und Livelihood-Initiativen durchzuführen. Der maximale Förderbetrag für ein Projekt beträgt 10.000 Euro. Anträge für die Phase 4 des COVID-19-Soforthilfe-Fonds können bis zum 17. Oktober 2021 gestellt werden.
- Informationen zur Phase 4 des COVID-19-Soforthilfe-Fonds
- Informationen zu Anträgen für langfristige Projekte in LWB-Mitgliedskirchen
Von LWB/P. Mumia. Deutsche Übersetzung: Detlef Höffken, Redaktion: LWB/A. Weyermüller
Der LWB unterstützt Kirchen durch eine Vielzahl von Projekten bei ihren Initiativen, pragmatische Lösungen für die dringendsten Probleme in ihren Gemeinden und in den Gemeinschaften insgesamt zu finden. Dazu gehören theologischer Ausbildung, Gesundheitsversorgung, Existenzsicherungsinitiativen und mehr Selbstbestimmung für Frauen und junge Menschen. Der COVID-19-Soforthilfe-Fonds wurde im April 2020 aufgelegt und unterstützt besonders hilfsbedürftige Kirchen, die zur Bewältigung dieser globalen Gesundheitskrise dringend Beistand brauchen. Die finanzielle Unterstützung wird durch die Mitgliedskirchen und Partner des LWB weltweit geleistet.