ELKJHL-Bischof Azar: Gesetz schließt andere religiöse Gruppen aus
Jerusalem/Genf (LWI) – Der Lutherische Weltbund (LWB) ist besorgt über die Auswirkungen, die ein neues, vom israelischen Parlament verabschiedetes Gesetz auf die Menschenrechtssituation von Minderheiten im Land haben könnte. Das Gesetz, das am 19. Juli verabschiedet wurde, legt fest, dass Israel die „nationale Heimat des jüdischen Volkes“ ist und gesteht das „Recht, seine nationale Selbstbestimmung im Staat Israel auszuüben, einzig dem jüdischen Volk“ zu.
In einer Erklärung bringt Bischof Ibrahim Azar von der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Jordanien und im Heiligen Land (ELKJHL), einer LWB-Mitgliedskirche, seine Besorgnis über die Auswirkungen zum Ausdruck, die dieses Gesetz für andere religiöse Gruppen im Land haben werde. Er vergleicht das Gesetz mit dem Apartheid-Regime und bezeichnet es als „grundlegend spaltend, rassistisch und destruktiv“. Die meisten Christinnen und Christen im Heiligen Land und auch die 3.000 Mitglieder der ELKJHL sind arabischsprachige Palästinenserinnen und Palästinenser.
Es schafft „Unterklasse an Menschen“
Am 19. Juli verabschiedete die Knesset (das israelische Parlament) ein Gesetz, das Israel als jüdischen Staat definiert und Hebräisch als dessen Hauptsprache festlegt. Das Gesetz fördert zudem die Entwicklung jüdischer Siedlungen.
„Indem erklärt wird, dass Israel nicht länger ‚Heimat‘ für Nicht-Juden ist – oder für die Bürger, die die arabische Kultur vertreten –, ist offiziell eine Unterklasse an Menschen in der Nation geschaffen worden“, schreibt Azar in seiner Erklärung. „Dieses neue Gesetz schließt willentlich die 1,5 Millionen Bürger Israels aus, die sich als arabische Israelis verstehen. Es ignoriert ebenso die Gegenwart von Bürgern und Einwohnern, die Glieder anderer religiöser Gruppen sind, und deren erhebliche Beiträge zur israelischen Gesellschaft“, heißt es dort weiter.
Zukunft von Christinnen und Christen in Israel?
„Wir stehen an der Seite unserer Mitgliedskirche, der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Jordanien und im Heiligen Land, die mit Diskriminierung und Ausgrenzung konfrontiert ist“, sagte LWB-Generalsekretär Pfarrer Dr. h.c. Dr. h.c. Martin Junge. „Wir sind über die Auswirkungen dieses Gesetzes für die christlichen Kirchen im Heiligen Land, die auch schon vor diesem Gesetz unter sehr großen Druck standen, sehr besorgt. Und wir sind auch sehr besorgt über die Auswirkungen, die dieses Gesetz auf die vielen anderen religiösen Gruppen im Heiligen Land haben wird. Das friedliche Zusammenleben ist hier ernsthaft bedroht“, erklärte er weiter.
Auch andere religiöse Führungspersonen, darunter viele Ortsgemeinden, haben ihrer Sorge über das neue Gesetz zum Nationalstaat Ausdruck verliehen.
Der LWB-Rat hat auf seiner jährlichen Tagung im Juni eine Öffentliche Erklärung zu Palästina verabschiedet, in der er „die Unterstützung des LWB für eine Zwei-Staaten-Lösung zur Beilegung des Konflikts zwischen Israel und Palästina“ und das Verständnis des LWB von Jerusalem als „gemeinsame Hauptstadt der beiden Völker und drei Religionen“ bekräftigt und Stellung bezieht „gegen jedes Vorgehen, das den Status quo ohne vorherige Einigung über den endgültigen Status zu verändern sucht“.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Jordanien und im Heiligen Land ist in Israel, Jordanien und den Palästinensergebieten vertreten. Der LWB unterhält zudem ein Programm in den Palästinensergebieten, das junge Menschen durch eine Berufsausbildung unterstützt. Das Auguste- Viktoria-Krankenhaus des LWB in Ostjerusalem bietet spezialisierte Gesundheitsversorgung für Palästinenserinnen und Palästinenser aus dem Gazastreifen und dem Westjordanland an.