LWB organisiert Nebenveranstaltung mit Geflüchteten in Führungsfunktion
(LWI) – Gekürzte Lebensmittelrationen, die Zwangsverheiratung Minderjähriger und geschlechtsspezifische Gewalt haben negative Auswirkungen auf das Leben geflüchteter Kinder in Uganda und Kenia. Auf einer vom Lutherischen Weltbund (LWB) während der Konferenz der Afrikanischen Kommission der Menschenrechte und der Rechte der Völker (ACHPR) durchgeführten Nebenveranstaltung haben Geflüchtete in Führungsfunktion auf die Auswirkungen geschlechtsspezifischer Gewalt (GBV) auf Kinder hingewiesen, die Opfer von Vertreibungen geworden sind. Die Erzählungen über ihre Erlebnisse wurden in einen Bericht über die Rechte von Geflüchteten in Afrika aufgenommen, und Kommissarin Salma Sassi sprach dieses Thema gegenüber Regierungsdelegierten in Kenia und Uganda an.
Stimmen in der Dunkelheit
Diese Nebenveranstaltung fand am 18. Oktober 2024 im Rahmen der 81. Sitzung der ACHPR in Banjul, Gambia statt. Das Thema der Veranstaltung lautete: „Stimmen in der Dunkelheit: Ein Gespräch über die Auswirkungen geschlechtsspezifischer Gewalt auf das Recht auf Bildung im Zusammenhang mit Vertreibungen anhand von Beispielen aus Ostafrika und dem Horn von Afrika“. An der Podiumsdiskussion nahmen renommierte Sachverständige teil, die über Expertenwissen auf gesamtafrikanischer Ebene verfügten, und Delegierte von Geflüchtetengemeinschaften, mit denen der LWB in Kenia und Uganda zusammenarbeitet.
Zu oft werden die betroffenen Menschen nicht an diesen Diskussionen beteiligt, und wir sind stolz, dass wir die Teilnahme unserer lokalen Partner unterstützt haben.
Ester Wolf, LWB-Referentin für Advocacy-Arbeit und Menschenrechte
Die Teilnahme der Mitglieder der Geflüchtetengemeinschaft war besonders schwierig zu realisieren. Da Geflüchtete keine Ausweisdokumente besitzen, können viele nur mit dem so genannten Reiseausweis für Geflüchtete reisen. Geflüchtete sind deshalb oft Schikanen ausgesetzt, und auf Flughäfen wird ihnen das Boarding verwehrt, wenn sie zu internationalen Veranstaltungen in andere Ländern reisen wollen. Dass ihre Stimmen jetzt auf der internationalen Bühne gehört würden, so Ester Wolf, LWB-Referentin für Advocacy-Arbeit und Menschenrechte, sei ein großer Erfolg. „Zu oft werden die betroffenen Menschen nicht an diesen Diskussionen beteiligt, und wir sind stolz, dass wir die Teilnahme unserer lokalen Partner unterstützt haben.“
Betroffenen zuhören
Bei der Diskussion ging es um die Auswirkungen geschlechtsspezifischer Gewalt und das Recht auf Bildung, das auch Vertriebene haben. Dabei wurde die Rolle der ACHPR näher untersucht und nachvollzogen, inwieweit es der Kommission gelingt, gegenüber anderen Staaten das Recht der Vertriebenen auf hochwertige Bildung durchzusetzen. Salma Sassi, Vizevorsitzende der Arbeitsgruppe wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und Sonderberichterstatterin zu den Rechten Geflüchteter wies darauf hin, dass die meisten afrikanischen Staaten zwar wichtige Abkommen wie die Afrikanische Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker sowie die Afrikanische Charta über die Rechte und das Wohl des Kindes, die UN-Flüchtlingskonvention von 1951 und die Konvention zur Regelung der spezifischen Aspekte von Flüchtlingsproblemen in Afrika unterzeichnet hätten, die Umsetzung dieser Rahmenabkommen aber nach wie vor mit erheblichen Problemen verbunden sei.
„In meinem Umfeld ist es oft so, dass ein junges Mädchen, das ein Kind zur Welt gebracht hat und danach wieder zur Schule geht, mit Diskriminierungen rechnen muss. Andere Kinder beschimpfen sie – mit negativen Folgen für ihre psychische Gesundheit und ihre Schulbildung“, berichtet Milly Nancy Lagu, Vorsitzende des Refugee Welfare Council im Distrikt Kiryandongo, Uganda.
Obwohl sich die ACHPR weiterhin für diese Rechte einsetze und dafür sorgt, dass die Bildung gefährdete Kinder einschließlich geflüchteter, migrierter und vertriebener Kinder adäquat unterstützt wird, sei zur Umsetzung dieses Ziels nach Einschätzung von Collins Omondi Omundu, Advocacy-Beauftragter für den LWB Kenia-Somali und Moderator der Veranstaltung, ein langfristiges Engagement unverzichtbar. „Die Veranstaltung wurde in unserem Projektbereich von den Gemeinschaften der Geflüchteten, die den Live-Stream verfolgen konnten, nachdrücklich begrüßt.
Von lokal zu global
Im Anschluss an die Veranstaltung hat der LWB Geflüchtete in Führungsfunktion in einem Lobby-Meeting mit Kommissarin Sassi begleitet, auf dem sie über die spezielle Problematik von Geflüchteten im schulpflichtigen Alter in Uganda und Kenia berichteten. Zu den Themen gehörten Früh- und Zwangsehen und vom Welternährungsprogramm verfügte Kürzungen von Lebensmittelrationen mit der Folge hoher Schulabbrecherquoten geflüchteter Kinder.
Sassi versprach, diese Themen bei Regierungsvertretern und -vertreterinnen zur Sprache zu bringen. Zusätzlich zeigte sie während einer Podiumsdiskussion anlässlich des 50. Jahrestages der Ratifizierung der OAU-Konvention zur Regelung der spezifischen Aspekte von Flüchtlingsproblemen in Afrika Videos des LWB mit Berichten von Geflüchteten in Führungsfunktionen über die Gründe für einen vorzeitigen Schulabbruch und mit Empfehlungen, wie dies geändert werden könnte. Die Interessengruppen erörterten diese Problematik, und Kommissarin Sassi versprach ihnen, dass diese Punkte in ihrem offiziellen Bericht an die Länder über die Rechte von Geflüchteten, Asylsuchenden, Binnenvertriebenen und Migrierten in Afrika erwähnt würden.
„Diese Verpflichtungen unterstreichen die Bedeutung unserer Advocacy-Arbeit für die Rechte von Geflüchteten und zeigen, wie effizient lokale Herausforderungen auf globalen Plattformen bewältigt werden können“, sagte abschließend Jacky Ruth Akello, technische Leiterin des LWB-Advocacy-Programms in Afrika.