LWB sammelt Informationen zur Menschenrechtslage in Mosambik

12 Juni 2015
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LWB-Mitarbeitende sammeln Informationen zur Menschenrechtssituation in einem Dorf in Mosambik. Foto: S. Oftadeh

LWB-Mitarbeitende sammeln Informationen zur Menschenrechtssituation in einem Dorf in Mosambik. Foto: S. Oftadeh

Entscheidend sind stichhaltige Belege

Maputo (Mosambik)/Genf, 12. Juni 2015 (LWI) – Der Lutherische Weltbund hat sich einer Gruppe von Nichtregierungsorganisationen (NGO) angeschlossen, die für eine Überprüfung durch die Vereinten Nationen Belege über Menschenrechtsprobleme in Mosambik sammeln.

Das Verfahren der so genannten allgemeinen regelmässigen Überprüfung ist ein Mechanismus des UN-Menschenrechtsrats, in dessen Rahmen die Mitgliedsstaaten einander im vierjährigen Turnus daraufhin prüfen, welche Anstrengungen zur Verbesserung der Menschenrechtssituation unternommen wurden.

Bei einer Tagung von NGO, die unlängst in Maputo stattfand, wurde der LWB gemeinsam mit 4 weiteren Organisationen beauftragt, einen Lenkungsausschuss zu bilden, der die von insgesamt 20 Organisationen durchgeführten Untersuchungen zur Menschenrechtslage in den Bereichen Bildung, Gender, Landrechte, Beteiligung der Öffentlichkeit und politische Teilhabe sowie freie Meinungsäusserung koordinieren soll.

Neben Befragungen der Bevölkerung werden LWB-Mitarbeitende in Genf und in Mosambik mit den mosambikanischen Behörden und wichtigen lokalen Organisationen zusammenarbeiten, etwa der mosambikanischen Menschenrechtsliga, einer der grossen zivilgesellschaftlichen Organisationen im Land.

Im Rahmen der Überprüfung werden die Ergebnisse des Lenkungsausschusses für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht, sofern sie im korrekten Format vorgelegt werden und sich auf primäre Beweise stützen. Nach der Veröffentlichung hat der jeweilige Staat die Möglichkeit, die enthaltenen Informationen in seinen offiziellen Bericht einfliessen zu lassen.

Die Ländervertreterin von LWB-Mosambik, Katja José, erklärt dazu, es sei eine Ehre, das mosambikanische Volk im Ringen um die Anerkennung seiner Rechte zu unterstützen. „Wir tragen nun die Verantwortung sicherzustellen, dass die Belege, die wir sammeln, stichhaltig sind und die Menschenrechtssituation im Land wahrheitsgetreu wiedergeben. Die grösste Herausforderung in diesem Prozess liegt darin, angesichts einer zersplitterten Zivilgesellschaft umfassende Informationen zu sammeln, die die grössten Sorgen der Ärmsten und Ausgegrenzten aufzeigen. In fast allen Bereichen besteht hier Verbesserungsbedarf.“

Durch Grossunternehmen um die Ernte gebracht

Das Recht der ländlichen Bevölkerung, ihre Ernte vor grossen kommerziellen Agrarbetrieben zu schützen, ist eines der zentralen Anliegen, die der LWB dem Menschenrechtsrat zur Kenntnis bringen will.

In den letzten Jahren entstehen in Mosambik zunehmend Konflikte um das Eigentum von Land, da nationale und internationale Firmen von Absprachen profitieren, die die örtliche Bevölkerung daran hindern, Landwirtschaft zu betreiben.

Im Jahr 2005 liess sich ein Viehzuchtbetrieb etwa 10 Kilometer ausserhalb eines Dorfes in der mosambikanischen Provinz Sofala nieder. Der Dorfbevölkerung wurde keine Möglichkeit gegeben, Bedingungen auszuhandeln, die ihre Existenzgrundlagen geschützt hätten. Jedes Jahr weiden nun Rinder auf den Feldern des Dorfes und zerstören dabei die Feldfrüchte.

„Bevor dieser Betrieb kam, war das Leben hier gut“, erinnert sich Paulo, der den Dorfentwicklungsausschuss leitet.

Die Dorfbevölkerung konnte zwei Ernten im Jahr einfahren, in den letzten zehn Jahren aber haben die Rinder regelmässig die zweite Ernte zerstört. 2013 hat das Dorf sich bei dem Betrieb beschwert, aber nie eine Antwort erhalten. Es geht ihnen um eine Entschädigung für den Einkommensverlust.

Victoria spricht für die Frauen im Dorf: „Wir haben früher Bohnen, Süßkartoffeln, Zwiebeln und Tomaten angebaut. Wir haben sie verkauft und mit dem Geld das Getreide in die Mühle gebracht.“

Bezahlt man die Mühle, hat man Zeit für andere Aufgaben. Das können sich die Menschen im Dorf jetzt nicht mehr leisten und müssen ihr Getreide selbst mahlen. „Der ganze Ablauf ist gestört. Die Frauen im Dorf sind die Leidtragenden.“

Beispiele und Zeugenaussagen aus der örtlichen Bevölkerung belegen, dass die gesetzlich vorgeschriebene Einbeziehung der Gemeinwesen nicht stattfindet. Grundstücksgeschäfte werden häufig in der Hauptstadt abgewickelt und diejenigen, die später unter diesen Geschäften am meisten zu leiden haben, werden erst informiert, wenn es zu spät ist.

Wie in fast allen ländlichen Gebieten Mosambiks ist das Land, das der Dorfgemeinschaft gehört, nicht registriert, weil das mosambikanische Gesetz gewohnheitsrechtliches Eigentum anerkennt. Angesichts immer neuer massiver Investitionen in Land und Rohstoffe ist die Registrierung von Landbesitz inzwischen aber von entscheidender Bedeutung. Ohne die nötigen Dokumente kann es leicht passieren, dass die nationalen Behörden den Verkauf solcher Flächen zulassen.

In der Provinz Sofala unterstützt der LWB die Menschen seit Jahren. Mitarbeitende beraten in Sachen Bodengesetzgebung und Registrierung. Sie helfen den Dorfgemeinschaften, ihr Land registrieren zu lassen und sich so wirksamer gegen grosse kommerzielle Agrarbetriebe zu schützen.

Aktuell ist diese Unterstützung wichtiger denn je, um zu verhindern, dass sich die Lage weiter verschlechtert und einen Punkt erreicht, wo „die Entwicklung einen Rückschritt gemacht hat“, wie Paulo von seinem Dorf sagt.

 

LWF World Service